Anfragen mit schriftlicher Beantwortung
An die Landesräte
Die Anfragen werden nur schriftlich beantwortet und bestehen in einer einfachen Frage. So zum Beispiel, ob etwas der Wahrheit entspricht; ob dem Präsidium des Landtages oder der Landesregierung eine Nachricht zugekommen ist; ob das Präsidium des Landtages oder die Landesregierung Beschlüsse zu bestimmten Angelegenheiten gefasst haben oder zu fassen beabsichtigen oder auch, um Erläuterungen oder Erklärungen bezüglich der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Die Anfrage wird innerhalb von 60 Tagen von den zuständigen Landesräten schriftlich beantwortet.
Ich schicke voraus, dass der zuständige Landesrat Arnold Schuler vor einigen Tagen in einem Interview in den Dolomiten erklärt hat,…
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An den Landtagspräsidenten Dr. Josef Noggler An den Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher An die ehrwürdige Landesregierung – alle Landesräte Z.K….
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